Herzlich willkommen
bei der Kanzlei
Donhauser & Partner mbB
Steuerberater

Wir vier Steuerberater und unser Team freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei.

Um unsere Mandanten optimal und bestmöglich zu betreuen, decken wir nicht nur die klassischen steuerlichen Themen ab.

Wir bieten auch betriebswirtschaftliche Beratung für unsere gewerblichen Mandanten und unterstützen alle Mandanten bei der Planung und Vermehrung ihres privaten Vermögens.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Stärken – den Rest erledigen wir.

Wir sind der verlässliche Partner an Ihrer Seite. Seit 1982.

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Unternehmen

Wir bieten Ihnen den Rund-um-Service aus einer Hand. Von der steuerlichen über die betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung sind wir der verlässliche Partner an Ihrer Seite.
Unsere Leistungen im Überblick finden Sie hier…

Private Mandanten

Als Steuerkanzlei Ihres Vertrauens übernehmen wir gerne für Sie Ihre Steuererklärung und beraten Sie zu allen für Sie relevanten Steuern.
Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier…

Zusätzlich stellen wir gerne zusammen mit Ihnen einen individuellen Vermögensplan für Sie auf. So können Sie auf Basis Ihrer finanziellen Situation die Leitplanken zur Erreichung Ihrer persönlichen Ziele stecken und Schritt für Schritt Ihre Zukunft gestalten.
Weitere Informationen finden Sie hier…

Über uns

Einem Steuerberater seine Finanzverhältnisse zu offenbaren erfordert Vertrauen und die Gewissheit in guten Händen zu sein. Hier finden Sie Informationen über uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Kennenlernen.
Hier stellen wir unser Team vor…

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Nichtbeachtung einer Formvorschrift

Mündlich abgeschlossene Verträge können grundsätzlich rechtsverbindlich sein. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz eine besondere Form für den jeweiligen Vertrag vorschreibt. In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschiedenen Fall…

Mängel an Photovoltaikanlage verjähren nach 5 Jahren

Die Aufstellung einer Photovoltaikanlage, die fest mit dem Dach verbunden worden ist, stellt ein Bauwerk da. Damit beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre und beginnt mit der Abnahme der…